Der Oberbegriff Straßenausstattung umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen an Straßen und Wegen, die der Regelung, Lenkung und Sicherung des Straßenverkehrs dienen. Gesetzliche Grundlage für die Straßenausstattung bilden sowohl amtliche Verordnungen, wie etwa die Straßenverkehrsordnung, als auch Straßenbauvorschriften.
Wir vom Bauhof kümmern uns an den Gemeindestraßen um die Verkehrszeichen, die Fahrbahnmarkierungen, die touristische Beschilderung, Straßenabsperrungen und um die eigenen Baustellenabsicherungen. Gerne können Sie uns auch defekte Straßenbeleuchtungen benennen.
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