Gewässerunterhaltung ist die allgemeine Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern (Seen, Bachläufen und Gräben) mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion, sowie der Sicherstellung des schadlosen Abflusses des Hochwassers.
In den meisten Fällen sind die Anlieger von Gewässern selbst bis zur Bachmitte für den Uferbereich (Unterhaltung / Freihaltung) zuständig. Falls die Stadt Anlieger ist, führt der Baubetriebshof erforderliche Arbeiten aus.
Auch für die Freilegung von Gräben und Durchlässen (Sicherstellung hydraulische Abflussleistung) an städt. Wirtschaftswegen und Arbeiten rund um den Hillebachsee ist die Stadt zuständig.
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